Dokumentation nach TFG 1 Parameter eingeben, H900 Nach dem Transfusionsgesetz müssen alle Abgaben von Blutprodukten dokumentiert werden. Dazu wird jede Abgabe eines einzelnen Produkts mit einer Nummer (Bearbeitungsnummer) gekennzeichnet, die fortlaufend hoch gezählt wird. Falls man ganz von Anfang an beginnt, kann man mit der Numerierung bei der Nr. 1 beginnen. Es ist jedoch möglich, daß Sie schon Dokumentationen von Hand geschrieben haben und mit der Numerierung fortfahren wollen. Dann kann man in diesem Programmteil die Nummer angeben, mit der die Numerierung bei der Abgabe über das Programm fortgeführt wird. Diese " Start- Nummer " kann nur ein einziges Mal vergeben werden, denn mit dieser Nummer werden alle Angaben eineindeutig in die Dokumentation aufgenommen. 2 Datei einlesen, H800 Die Information darüber, bei welchen Artikeln nach dem Transfusionsgesetz die Dokumentation zu führen ist, wird von der ABDA in Form einer Datei herausgegeben. Diese Datei kann aus der BSB-Box herunter geladen werden. Die zugehörige Datei hat den Namen TFG00X.GES Die Dateien sind fortlaufend numeriert, also erscheint zum Beispiel die Datei mit der Nr. 9 in der Form TFG009.GES Beim Einlesen in das Programm wird nur nach dieser Nummer gefragt, es wäre dann also die 9 einzugeben (ohne vorangestellte Nullen). 3 Wareneingang, K310 Sowie eine Datei wie oben angegeben eingelesen worden ist, achtet das Programm darauf, daß bei allen Produkten, deren Pharmazentralnummer in dieser Datei erscheint, die Regeln des Transfusionsgesetzes eingehalten werden. Das bedeutet beim Wareneingang, daß bei einem solchen Artikel nach der Chargennummer gefragt wird, die vom Hersteller (Händler) für den Artikel angegeben wird und die einzutragen ist. Die Stückzahl der gelieferten Artikel ist natürlich ebenfalls anzugeben, und es werden dann die (fortlaufenden) Bearbeitungsnummern vom Programm gebildet (hochgezählt auf Basis der letzten vergebenen Bearbeitungsnummer). Die Bearbeitungsnummern werden angezeigt , sodaß die Artikel entsprechend gekennzeichnet werden können. Von da an wird die Abgabe eines jeden Artikels stückgenau vom Programm überwacht. Alle übrigen Funktionen wie etwa die Bildung eines neuen Abgabepreises werden wie gewohnt ausgeführt, d.h. der vorgeschlagene Abgabepreis kann übernommen werden oder auch durch einen anderen Preis ersetzt werden. 4 Datei der Ärzte, H550 Da der verordnende Arzt anzugeben ist, müssen die Daten aller Ärzte, die für eine Verordnung in Frage kommen, in eine Datei eingegeben werden. Dazu dient das vorliegende Programm. Die Abgabe von Präparaten nach dem Transfusionsgesetz ist nur möglich, wenn diese Datei vorhanden ist. 5 Datei der Patienten, H510 Da der Name des Patienten anzugeben ist, der das Präparat erhalten soll, müssen die Daten der Patienten, die für eine Verordnung in Frage kommen, in eine Datei eingegeben werden. Dazu dient das vorliegende Programm. Im Prinzip wäre die Abgabe von Präparaten nach dem Transfusionsgesetz ist nur möglich, wenn diese Datei vorhanden ist, jedoch wird häufig der Name des Patienten der Apotheke gar nicht bekannt sein. Deshalb ist es möglich, über einen Parameter das Programm so einzustellen, daß vom Programm dann ein Blindname eingesetzt wird („N.N.“, nomine nominandum, noch zu benennen), wobei dann unterstellt wird, daß der Patientenname erst später im Krankenhaus selbst dokumentiert wird. Dieser Parameter kann, da er die Bearbeitung der Einzelrechnungen betrifft, im Programm K190 (Parameter Einzelrechnungen) eingestellt werden. 6 Einzelrechnungen ausstellen, K110 Für die Artikel nach dem Transfusionsgesetz („Blutprodukte“) ergeben sich auch einige Besonderheiten bei der Ausstellung von Einzelrechnungen. Zunächst einmal erkennt das Programm selbständig, daß es sich um einen entsprechenden Artikel handelt, das geschieht, sobald die Datei der Artikel nach TFG eingelesen worden ist (Programm H800). Nach der Auswahl des Artikels werden die vorhandenen Chargennummern vorgestellt, und zwar in alfabetischer Reihenfolge (der noch vorhandene Chargennummern des ausgewählten Artikels). Es wird auch angegeben, wieviel Stück von der entsprechenden Chargennummer noch vorhanden sind, dabei überwacht das Programm auch, ob einzelne Artikel schon auf anderen Rechnungsentwürfen aufgeführt sind (nur die noch freien werden angeboten). Man kann dann die Stückzahl angeben, jedoch maximal natürlich nur die Stückzahl, die insgesamt noch vorhanden ist. Einige Einschränkungen sind gegeben: - man kann Chargennummern mischen, d.h. auf einer Rechnung können bis zu drei verschiedene Chargennummern eines Artikels angegeben sein. - bei einer nachträglichen Korrektur kann man nur die gesamte Zeile dieses Artikels löschen , danach kann dann dieser Artikel auf dieser Rechnung wieder mit anderen Stückzahlen und Chargennummern angegeben werden. - Die abgegebenen Stückzahlen müssen positiv sein (mindestens 1 Stück oder mehr) Nach der Festlegung der Stückzahl ist der Arzt anzugeben, der an Hand des Namens (ein Anfangsbuchstabe genügt !) aus einer Tabelle ausgewählt werden kann. Danach ist auch noch der Name des Patienten anzugeben, falls nicht durch Festlegung des entsprechenden Parameters (Programm K190) auf diese Angebe verzichtet werden kann. 7 Artikeldatei, Bestand ändern, K510 In der Artikeldatei K51 werden Artikel nach TFG normal angezeigt, jedoch wird in der Überschriftszeile der Hinweis "TFG !" gegeben. Änderungen können normal mit dem Kommando-Buchstaben "/" durchgeführt werden, ausgenommen jedoch Bestandsänderungen (dieses Feld wird automatisch vom Programm übersprungen). Bestandsänderungen können mit dem Kommando-Buchstaben "+" (Pluszeichen) aufgerufen werden, Bestände können nur verringert werden, indem eine ganze Chargennummer herausgenommen wird, dabei wird auch die neue Gesamt-Stückzahl (der Bestand des Artikels) automatisch korrigiert. Wenn man Bestände erhöhen will, so kann man dies, indem man einen gewöhnlichen Wareneingang durchführt. Eine irrtümlich falsche Chargen-Bezeichnung kann korrigiert werden, indem man deren Bestand löscht und dann für die richtige Bezeichnung einen Wareneingang durchführt. 8 Rechnungen stornieren, K170 Rechnungen, die TFG-Artikel enthalten, können nicht automatisch storniert werden (das wäre auch problematisch, denn was geschieht mit zurückgenommenen Blutprodukten ?). Stornieren ist hier nur möglich, indem man ganz normal von Hand eine Gegenrechnung (mit negativen Stückzahlen, jedoch ohne TFG-Artikel) ausstellt. BSB-Programm Dokumentation TFG H000 17.08.00 H000 Seite - 3 -